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Auskunft über elektronischen Reisepass (E-Pass)




Seit dem 01. August 2005 ist der elektronische Reisepass (E-Pass) eingeführt. Läuft der Reisepass (in herkömmlicher bzw. elektronischer Form) ab,
muss ein neuer elektronischer Reisepass persönlich beim Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main beantragt werden. Es ist notwendig, im Voraus über
diese Online-Terminreservierung für E-Pass einen Termin zu reservieren.
Weitere Auskunft erhalten Sie unter den folgenden Telefonnummern:
069-69 86 8 210: montags bis freitags 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr
069-69 86 8 208: montags bis freitags 14.00-17.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Anträge von Antragstellern, die ohne Terminvereinbarung erscheinen, leider nicht bearbeitet werden können.

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E-Pass für Volljährige (mit Vollendung des 20. Lebensjahres)
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:


» 1 Exemplar des Antragsformulars muss vollständig ausgefüllt werden.
» Reisepass im Original und 2 Kopien des Reisepasses (Seiten mit Lichtbild/Änderungen/Visum)
»1 Kopie des Hausregisters mit der 13-stelligen Personenkennziffer oder eine Kopie des Personalausweises
         (Wenn Sie den Personalausweis im Original haben, sollen Sie ihn auch vorlegen). Wenn Sie verheiratet sind und den Familiennamen
         des Ehemannes als Ehename führen, muss dieser Ehename im thailändischen Hausregister eingetragen sein.
»1 Kopie der Meldebestätigung mit aktueller Wohnanschrift
»1 Kopie der Heiratsurkunde (falls verheiratet)
» Nachweise über die Vor- und Nachnamensänderungen (falls vorhanden)
» Im Falle eines Passverlustes bzw. eines Passdiebstahls müssen zusätzlich eine originale Verlustmeldung bzw. eine originale
          Diebstahlanzeige mit Angaben über die Nummer des Reisepasses, der verlustig gegangen oder gestohlen worden ist, und
» 1 ausgefülltes Exemplar dieses Befragungsbogens (nur in thailändischer Sprache verfügbar) vorgelegt werden.
» 1 mit 4,- Euro frankierter und vollständig adressierter Rückumschlag.

Es wird zur Vermeidung von Schäden während des Postweges empfohlen, einen gespolsterten Rückumschlag, DIN A5 groß, zu benutzen.
Weitere Unterlagen können je nachdem verlangt werden.

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E-Pass für Minderjährige (unter 20)

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

» 1 Exemplar des Antragsformulars muss vollständig ausgefüllt werden.
» Reisepass im Original und 2 Kopien des Reisepasses (Seiten mit Lichtbild/Änderungen/Visum)
» 1 Kopie der Geburtsurkunde
»1 Kopie des Hausregisters mit der 13-stelligen Personenkennziffer. Dieses Dokument ist erforderlich, sowohl wenn die beiden Elternteile thailändische
          Staatsbürger sind, als auch wenn die Kinder im Ausland geboren sind.
» 1 Kopie der alleinigen Sorgerechtsbescheinigung bzw.
»1 Kopie des Scheidungsregisters mit der Sorgerechtsentscheidung
»1 Kopie der deutschen Meldebestätigung der Eltern bzw. des Elternteils, das das Sorgerecht besitzt.
»1 Kopie des Personalausweises oder des Hausregisters der Eltern bzw. des Elternteils, das das Sorgerecht besitzt.
         Nachweise über die Vor- und Nachnamensänderungen des Antragstellers/des Vaters/der Mutter. Wenn die Mutter nach einer erneuten
         Eheschließung den Familiennamens des neuen Ehemannes angenommen hat, muss hierbei noch eine Kopie der Heiratsurkunde vorgelegt werden.
Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen unbedingt mitkommen, um vor dem Sachbearbeiter die Einverständniserklärung zu unterschreiben.
» Im Falle eines Passverlustes bzw. eines Passdiebstahls müssen zusätzlich eine originale Verlustmeldung bzw. eine originale Diebstahlanzeige mit
         Angaben über die Nummer des Reisepasses, der verlustig gegangen oder gestohlen worden ist, und
» 1 ausgefülltes Exemplar dieses Befragungsbogens (nur in thailändischer Sprache verfügbar) vorgelegt werden.
» Ein mit 4,- Euro frankierter und vollständig adressierter Rückumschlag.



Es wird zur Vermeidung von Schäden während des Postweges empfohlen, einen gespolsterten Rückumschlag, DIN A5 groß, zu benutzen.
Weitere Unterlagen können je nachdem verlangt werden.

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Besondere Fälle


Stipendiaten der thailändischen Regierung (Kor.Phor.), müssen keine Bestätigung vom Betreuungsbüro des "Office of the Civil Service Commission" (OCSC)
in London mehr vorlegen. Es gibt hierfür keine Gebührenbefreiung mehr.
Beamte, die zum Zweck einer Weiterbildung beurlaubt sind, müssen zusätzlich eine Bestätigung vom Betreuungsbüro des "Office of the Civil Service Commission" (OCSC) in London vorlegen,
wenn das Betreuungsbüro des "Office of the Civil Service Commission" (OCSC) in London dem Generalkonsulat die Namensliste nicht weiter geleitet hat. Es gibt hierfür keine Gebührenbefreiung.
Buddhistische Mönche müssen zusätzlich eine Bestätigung vom "The Office of Secretarial of the Sangha Supreme Council" (Büro des obersten Rates der thailändischen Mönchsorden) vorlegen.
Sollte im E-Pass eine andere Anredeform außer (1) "Mr.", (2) "Mrs.", (3) "Miss" und (4) "Master" wie die Titel "Professor", "Associated Professor", "Dr." etc. vor dem Namen vorangestellt werden,
muss ein entsprechender Nachweis über den Erwerb dieser Titel vorgelegt werden.
Hierfür ist vor der Antragstellung Rücksprache mit dem Generalkonsulat, das von Fall zu Fall das Außenministerium in Bangkok konsultieren muss, notwendig.
Im Fall der Vor- oder Nachnamensänderung wegen Heirat, Scheidung, Todes des Ehepartners sowie Adoption muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden.
Dies ist anhand des Hausregisters überprüfbar: Ist die Änderung vollzogen, ist der neue Name im Hausregister eingetragen.
Zum Beispiel: Im Fall einer Adoption nach thailändischem Recht muss man nach der Adoptionsregistrierung die Namensänderung vornehmen lassen.
Geschieht dies nicht, bleibt der Name unverändert.
Ferner können weitere notwendige Unterlagen verlangt werden.