Gesamt: |
756.286 |
Gestern: |
186 |
Heute: |
58 |
Online: |
2 |
Hier werden aktuelle Tips aus und über Thailand die ich im Netz gefunden,
oder von Bekannten habe, veröffentlicht.
Landesspezifische Sicherheitshinweise Stand 28.11.12
Von Reisen in und durch die unter Notstandsrecht stehenden Provinzen im Süden Thailands (Narathiwat, Yala und Pattani sowie die in der Nachbarschaft liegende Provinz
Songhkla an der Grenze zu Malaysia) wird aufgrund der anhaltenden terroristischen Anschläge dringend abgeraten. Ende März 2012 forderte ein Bombenanschlag auf ein Hotel in Hat Yai,
Provinz Songhkla, mindestens vier Todesopfer. Über 300 Menschen wurden - teilweise schwer - verletzt.
Von Reisen in die Grenzregion zu Kambodscha, insbesondere nach Preah Vihear und Umgebung und zu den anderen in diesem Bereich befindlichen Tempelanlagen,
wird dringend abgeraten. Der Streit zwischen beiden Ländern um das Tempelgebiet ist nicht beigelegt. Der gesamte Bereich bleibt bis auf Weiteres militärisches Sperrgebiet.
Terrorismus
Wie in vielen anderen Ländern auch, kann in Thailand eine allgemeine Gefahr von terroristischen Anschlägen niemals ausgeschlossen werden.
Im Februar 2012 kam es zu Explosionen kleinerer Sprengkörper in einem Wohngebiet außerhalb des von Touristen frequentierten Stadtzentrums Bangkoks.
Bereits im Januar 2012 hatten die thailändischen Behörden ihre Sicherheitsmaßnahmen verschärft, u. a. wurden Materialien zur Herstellung von Sprengkörpern beschlagnahmt.
In den mehrheitlich muslimischen südlichen Grenzprovinzen zu Malaysia besteht ebenfalls die Gefahr terroristischer Anschläge.
Seit Anfang 2004 verüben dort radikale muslimische Gruppen fast täglich Anschläge gegen staatliche Einrichtungen und Privatpersonen,
worauf die thailändischen Sicherheitskräfte mit Härte reagieren. Im Sommer 2005 erklärte die thailändische Regierung den "besonderen Notstand"
für die drei Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani. Bei Bombenanschlägen im öffentlichen Raum gibt es dort dennoch immer wieder Tote und Verletzte.
Reisen über Land
Wegen sporadischer Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Myanmar sollten Reisen an die Grenze oder in die unmittelbare Grenznähe gut vorbereitet,
am besten unter sachkundiger Führung und als Gruppenreise unternommen werden. Im Grenzgebiet zu Kambodscha kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen,
die mitunter Menschenleben fordern. Gleiches wird von Trekking-Touren in entlegene nördliche Landesteile gemeldet. Man sollte Trekking Touren in
entlegene Gebiete und Grenzgebiete grundsätzlich nur bei in verbreiteten Reiseführern empfohlenen Veranstaltern buchen und niemals auf eigene Faust handeln.
Bei der Benutzung von Fähr- und Ausflugsbooten, vor allem bei Fahrten auf offener See, ist angesichts oftmals mangelhafter Sicherheits- und Rettungseinrichtungen Vorsicht angezeigt.
Piraterie
Vor der kambodschanischen Küste wurde im Dezember 2008 im Golf von Thailand ein privates Segelboot von Piraten überfallen.
Der Skipper wurde dabei getötet. Weitere Vorfälle hat es bisher nicht gegeben.
Geldtransfer nach Thailand
Immer wieder kommt es vor, dass Die Familie, Freundin oder welche(r) Bekannte auch immer in Thailand mal außergewöhnlich etwas
(oder mehr) Geld braucht.
Die Überweisungsgebühren sind manchmal enorm hoch und ein Geldtransfer dauert manchmal mehrere Tage.
Auch für die sogenannte monatliche Dauerüberweisung werden horrende Überweisungsgebühren veranschlagt.
Warum also nicht mit der EC Karte und der dazugehörigen Geheimzahl in Thailand zu Minimalgebühren Geld ziehen?
Klappt an jedem Geldautomat in Thailand mit dem MAESTRO Zeichen. Diese Automaten sind in jeder Stadt, bei vielen Banken,
am Airport und in jedem größeren Kaufhaus wie LOTUS Tesco usw.
Sie richten Sie sich einfach ein zweites Konto bei Ihrer Bank oder Geldinstitut ein, und verwalten dieses Online?
Meine EC Karte mit der Geheimzahl gebe ich nun im Thailandurlaub vor Ort dem Familienmitglied, oder sende diese per
Einschreiben nach Thailand.
Bei Bedarf überweise ich nun an meinem Computer online von meinem Hauptkonto die gewünschte Summe auf mein Nebenkonto was bei
der Bank in dem gleichen Augenblick schon auf diesem Konto gutgeschrieben ist.
Im gleichen Augenblick ist es möglich jetzt die Summe in Thailand am ATM Automaten zu bekommen.
(Meist pro Transaktion je nach ATM in Thailand bis je 10000 – 25000 Baht)
Die keinen Computer besitzen können auch Bargeld auf das Thailand - Konto in der Bank am Schalter oder neuerdigs an den
Nachtautomaten einzahlen und sich danach den Auszug ziehen.
Von Germany sollte man nun, nachdem ich auf das sogenannte Thailand Konto Geld überwiesen oder eingezahlt habe, den Partner
in Thailand über die Einzahlsumme per Telefon informieren.
Aus dem Festnetzanschluss der Telecom mit der Vorwahl 01035 0066 8……… für z. Zt. 2,2 Cent die Minute meinen Ansprechpartner
in Thailand auf sein Handy anrufen, und Ihm die Überweisung miteilen dass er ab sofort das Geld verfügen kann.
Euer Horst Herrmann
© http://www.thaipage.ch/journal/seite_219.php
Allgemeine Reiseinformationen
Das Klima in Thailand ist tropisch, es herrschen meist Temperaturen von 30 bis 35 Grad mit einer sehr hohen Luftfeuchtigkeit.
Regenzeit ist von Mai bis Oktober, in der regional zum Teil sintflutartige Niederschläge fallen. Sie können zu großflächigen
Überschwemmungen führen und Schlammlawinen auslösen, denen jedes Jahr Menschen zum Opfer fallen. Es wird für Reisende während
der Regenzeit daher empfohlen, die Reiseveranstalter und ggfs. Hotels nach der aktuellen Situation zu befragen und die
Wetterberichte aufmerksam zu verfolgen.
Die Bevölkerung umfasst etwa 60 Millionen Menschen, von denen rund 10 Millionen Menschen in Bangkok leben. Thailand ist eine
konstitutionelle Monarchie, in der der König sowohl als Staatsoberhaupt als auch als oberster Hüter der Religion eine
zentrale Rolle einnimmt. Thailand ist sehr stark buddhistisch geprägt. Um die religiösen Gefühle der Thais nicht zu verletzen,
sollte daher beim Betreten von Tempeln und sonstigen religiösen Stätten auf angemessene Kleidung geachtet werden.
Touristische Reisen nach Thailand sind wieder in vollem Umfange möglich. Sämtliche durch den Tsunami entstandene Schäden an
Hotelanlagen in der Provinz Pang Nga (Khao Lak) und auf der Insel Phi Phi sind inzwischen behoben.
Bitte beachten Sie auch den Sicherheitshinweis hinsichtlich der südlichen Provinzen Thailands.
Seit längerem werden Touristen in Bangkok, insbesondere an den touristischen Brennpunkten von Schleppern, insbesondere
Tuk-Tuk Fahrern angesprochen und von diesen dann in diverse Geschäfte geführt, in denen sie zu Einkäufen angehalten werden.
Dies passiert u.U. auch, wenn man explizit ein anderes Fahrziel nennt. Insbesondere in den so aufgesuchten Juweliergeschäften
wird dringend von jeglichen Käufen abgeraten. In der Regel werden hier Fälschungen oder minderwertige Produkte verkauft,
eine spätere Rückgabe scheitert daran, dass diese Geschäfte alle nur wenige Wochen existieren. Touristen sollten generell
nur in Taxis oder Tuk Tuk steigen, die sie selbst angesprochen haben, nicht in solche von denen sie angesprochen wurden
Zu warnen ist ferner vor dem Erwerb von Wohnrechten in Ferienclubs (Time Sharing Modelle). In vielen Fällen werden die
Leistungen nicht in der vertraglich zugesicherten Weise erbracht. Zudem ist es entgegen der vertraglichen Vereinbarung häufig
nicht mehr möglich, die Wohnrechte zu veräußern oder zu tauschen. Eine Durchsetzung eigener Rechte scheitert in der Regel
daran, dass die Firmen nach kurzer Zeit verschwinden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein vor der Einreise zu
beantragendes Visum erforderlich. Innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten können von den thailändischen Grenzbehörden
(Immigration) mehrere „Einreise- und Aufenthaltserlaubnisse“ mit einer Gültigkeitsdauer von jeweils bis zu maximal 30 Tagen
in den Reisepass eingestempelt werden. Die Gesamtaufenthaltsdauer darf 90 Tage pro Halbjahr nicht überschreiten.
Voraussetzung dafür ist neben einem gültigen Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer bei Einreise mindestens sechs
Monate betragen muss, ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket. Diese Aufenthaltsberechtigung kann nicht verlängert
werden. Der deutsche Kinderausweis wird in Thailand nicht anerkannt.
Die Einreise von Kindern ist nur mit einem eigenen EU- oder vorläufigen Reisepass möglich. Die thailändischen Behörden haben
bislang den deutschen Kinderreisepass offiziell nicht anerkannt. Bisher sind der Botschaft aber keine Fälle bekannt geworden,
in denen Inhabern von Kinderreisepässen die Einreise verweigert wurde. Wenn Kinder nur im Pass der Eltern eingetragen sind,
können Probleme bei der Einreise auftreten.
Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Deutsche, die beabsichtigen, sich länger als 30 Tage in Thailand aufzuhalten, bedürfen vor der Einreise eines von einer
thailändischen Auslandsvertretung ausgestelltes Visum.
Für Aufenthalte bis zu 60 Tagen wird ein "Tourist Visa" benötigt. Ein "non immigrant visa" berechtigt zu einem Aufenthalt von
maximal 90 Tagen. Touristen und Non-Immigrant Visa werden in der Praxis um 30 Tage verlängert.
Näheres zu den Einreisebestimmungen für Thailand kann bei der thailändischen Botschaft in Berlin erfragt werden und auch der
Website www.immigration.go.th entnommen werden. Diese Website informiert auch über die Voraussetzungen für die Beantragung
von Daueraufenthaltsgenehmigungen, Gebühren usw.
Wichtiger Hinweis:
Entgegen der Information einiger bekannter Reiseführer sollte eine Verlängerung des thailändischen Visums keinesfalls durch
ein Reisebüro oder sonstige „Vermittler“ vorgenommen werden. Ein Visum kann und darf nur bei dem thailändischen
Bureau of Immigration bzw. an den Grenzübergängen erneuert werden. Reisebüros etc. verkaufen hier in aller Regel Fälschungen,
was bei der späteren Ausreise des öfteren zu Verhaftungen nicht nur wegen ‘overstay’ sondern auch wegen gefälschter Visa
führt.
Bei nicht rechtzeitiger Ausreise VOR Ablauf der Gültigkeit des Visums (sog. "overstay") sind Strafgebühren von 500.- Baht
je Aufenthaltstag ohne Visum zu bezahlen, höchstens jedoch 20.000.- Baht und es hat die sofortige Ausreise zu erfolgen.
Können die Strafgebühren nicht entrichtet werden, erfolgt üblicherweise die gerichtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe,
die entweder bezahlt oder bei Nicht-Zahlung mit einem Tag Gefängnis für je 200.- Baht der Strafe abgesessen werden muss.
Anschließend erfolgen Ausweisung und (zwangsweise) Abschiebung in das Heimatland. In diesen Fällen – und bei „overstay“ von
mehr als 40 Tagen - können längere (bis zu einem Jahr befristete) Wiedereinreisesperren verhängt werden. Die Botschaft kann
diese Gebühren auch bei mittellosen Personen keinesfalls übernehmen.
Seit dem 01.04.01 müssen alle Passagiere in Thailand vor dem Boarding von Flugzeugen ihre Identität nachweisen. Ist im
Flugschein die Schreibweise des Namens nicht identisch mit der im Pass des Reisenden, wird u.U. der Zutritt zum Flugzeug
verweigert und evtl. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Regelung gilt nicht für Transitpassagiere.
Auch wenn bei der Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führen die thailändische
Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordern auch nähere Angaben oder
sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.
Alle Angaben vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch die thailändischen Behörden.
[Quelle: Auswärtiges Amt Deutsche Botschaft Bangkok]